AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt insbesondere die Begriffe Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche sowie für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung sowie für weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die durch das Hotel veranlasst und verauslagt wurden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach kommunalem Recht vom Gast selbst geschuldet sind, wie beispielsweise Kurtaxe. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Einführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate beträgt.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer nachträglichen Verringerung der gebuchten Zimmeranzahl, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder sonstigen Leistungen angemessen erhöht.

3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, ist diese innerhalb von zehn Tagen ab Zugang ohne Abzug zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, beispielsweise in Form einer Kreditkartengarantie. Höhe und Zahlungszeitpunkte können in Textform vereinbart werden.

3.7 In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum
Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel kann zu Beginn und während des Aufenthalts eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und zukünftige Forderungen verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen Forderungen des Hotels aufrechnen.

3.10 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen auch elektronisch übermittelt werden können.

4. Rücktritt des Kunden (Stornierung) / Nichtanreise

4.1 Ein Rücktritt des Kunden bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, bleibt der vereinbarte Preis auch dann geschuldet, wenn der
Kunde die Leistung nicht in Anspruch nimmt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

4.2 Sofern ein kostenfreier Rücktrittstermin vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt in Textform vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsansprüche des Hotels auszulösen.

4.3 Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung angerechnet.

4.4 Stornierungsbedingungen für Individualbuchungen

  • bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • 13 bis 5 Tage vor Anreise: 60 % des vereinbarten Preises
  • 4 Tage bis Anreise / Nichtanreise: 80 % des vereinbarten Preises

Eine Anrechnung anderweitiger Vermietung erfolgt.

4.5 Stornierungsbedingungen für Gruppen und Tagungen (ab 5 Zimmern)

  • 12 bis 8 Wochen vor Anreise: 40 %
  • weniger als 8 Wochen bis 14 Tage vor Anreise: 60 %
  • 13 Tage bis Anreise: 80 %

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Rücktritt des Hotels

5.1 Das Hotel ist berechtigt, innerhalb vereinbarter kostenfreier Rücktrittsfristen vom Vertrag zurückzutreten, wenn andere Buchungsanfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage nicht innerhalb angemessener Frist auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt.

5.3 Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen
  • Buchungen unter irreführenden oder falschen Angaben erfolgen
  • der Aufenthalt den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann
  • der Aufenthaltszweck rechtswidrig ist
  • ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt

5.4 Ein berechtigter Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, Übergabe, Rückgabe

6.1 Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen ab 15:30 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

6.3 Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11:00 Uhr zu räumen. Bei späterer Räumung kann das Hotel berechnen:

  • bis 15:00 Uhr: 50 % des Zimmerpreises
  • ab 15:00 Uhr: 90 % des Zimmerpreises

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.4 Schlüssel und Zutrittsmedien
Der Kunde erhält für die Dauer seines Aufenthalts mindestens einen (gegebenenfalls auch mehrere) Zimmerschlüssel bzw Zutrittsmedien (z. B. Keycard).
Dieses bleibt Eigentum des Hotels und ist bei Abreise zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde für den daraus entstehenden
Schaden. Dies kann insbesondere die Kosten für Ersatzbeschaffung, notwendige Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Austausch von Schließanlagen) sowie damit
verbundene Aufwendungen umfassen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung des Hotels

7.1 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Nutzung von einem Safe wird empfohlen. Für höhere Werte ist eine gesonderte
Vereinbarung erforderlich.

7.2 Für Fahrzeuge auf dem Hotelgelände oder der zugehörigen Tiefgarage besteht keine Verwahrungshaftung.

7.3 Weckaufträge sowie die Annahme und Weiterleitung von Nachrichten und Sendungen erfolgen mit Sorgfalt.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

8.2 Für Kaufleute gilt als Gerichtsstand der Sitz der Betreibergesellschaft: JALIN Management GmbH. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

8.4 Hinweis gemäß gesetzlicher Verpflichtung:

Die EU stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.